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da vorsätzliche Falschberichterstattung dem Medienstaatsvertrag als auch den Statuten des Deutschen Presserates widerspricht, denen zufolge publizierende Medienvertreter der journalistischen Sorgfalts- und Wahrheitspflicht unterliegen. Laut § 21 des Landespressegesetzes kann eine „Strafbare Verletzung der Presseordnung“ mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Der vorsitzende des Deutschen Presserates Dr. Hajo Delling findet den Vorstoß eigenen Worten nach „albern und völlig überzogen.“ Der altgediente Journalist beruft sich in erster Linie auf die Freiheit der Kunst sowie das Recht auf Erhalt traditioneneller Stilformen. Auch die Satire, ebenso die Glosse, seien als journalistische Stilmittel durchaus zulässig. Schützenhilfe erhält er von Prof. Dr. Sigmund Quadt, dem Präsidenten des Deutschen Fachjournalistenverbandes (DFJV), der den „Journalismus als Ganzes“ durch die geplante Neuregelung in die Enge gedrängt sieht. Es zeige einmal mehr, „wie die Presse kontinuierlich in ihren Rechten beschnitten und zum Spielball undurchschaubarer Pressure- Groups“ werde, so der DFJV- Präsident, der sich über…

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von silberguru Veröffentlicht in Gold

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